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Privates und öffentliches Baurecht. Das Recht des Handwerkers, Bauträgers, Architekten und Fachingenieurs sowie des Bauherrn. Werklohn- und Honorarforderungen; Baumängelverfahren; baurechtliche Vertragsgestaltungen sowie im öffentlich-rechtlichen Bereich das Bauplanungs- und Erschließungsrecht nebst Genehmigungsverfahren.
Ihre Ansprechpartner: Reinhard Ebersbach Klaus P. Reiser |